AOL öffnet das OSCAR Protokoll

Wie vor einiger Zeit berichtet hat AOL vor einiger Zeit einen XMPP (Jabber) Testserver bereit gestellt, welcher die Kommunikation mit ICQ Kontakten erlaubte. Dieser war jedoch schon kurz nach meiner Ankündigung kaum bis gar nicht mehr erreichbar und es gab keine weiteren News seitens AOL.

Nun gibt es wieder eine große Neuigkeit: Die Spezifikationen des AIM und ICQ zugrundeliegenden Protokolls mit dem Namen „Oscar“ wurde heute offen gelegt. Dies ändert zwar nichts an den sehr zweifelhaften AGB, erlaubt jedoch nun sehr viel einfacher die Programmierung von alternativen Clients, Bots und auch Jabber Gateways. So müsste es nun stark vereinfacht worden sein, einen sehr vollständigen ICQ Transport für Jabber zu schreiben welcher auch Dinge wie Dateitransfer und evtl. sogar Jingle Audio/Video unterstützt. Weiterhin werden wohl keine alternativen Clients mehr ausgesperrt werden und sie befinden sich nicht mehr rechtlich in einer rechtlichen Grauzone (Soweit ich weiß verbietet z.B. MSN laut AGB sogar alternative Clients, dennoch gibt es viele von denen – Bei ICQ ist es ähnlich).

Die Spezifikationen sind auf der „OpenAIM“ Seite frei einsehbar.

Google erst ab 18!

Google Logo USK 18Hast du schoneinmal gegooglet? Wer nicht! Bist du noch nicht volljährig? Dann hast du die Regeln der “Google Dienstleistungsbedingungen” nicht befolgt, denn Google ist ab 18!

“2.3 Sie dürfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie (a) nicht volljährig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google abschließen können oder (b) nach US-Recht oder den gesetzlichen Bestimmungen anderer Länder, einschließlich des Landes in dem sie ansässig sind oder von dem aus Sie die Services nutzen, von der Inanspruchnahme der Services ausgeschlossen sind.”

Laut einigen Newsmeldungen gilt dies nicht nur für die Google Services sondern auch für die Suchdienste. Das ist aber kein Grund zur Beunruhigung: Wo kein Kläger da kein Richter und ich glaube kaum das Google ein Interesse haben könnte seine Nutzer zu verklagen. Das ist wohl eher eine Absicherung z.B. gegen Klagende Eltern.