Mojo – iTunes Bibliothek Freunden freigeben

Vor kurzem habe ich eine wirklich sehr praktische Software gefunden: Mojo 3.0.
Mit Mojo kann man seine komplette iTunes Bibliothek inklusive Playlisten etc. ziemlich einfach im lokalen Netzwerk und sogar im Internet freigeben. Dabei kann die freigegebene Bibliothek nicht nur abgespielt werden, sondern die Titel und Videos lassen sich auch in voller Qualität herunterladen.
Mojo funktioniert wie ein Messenger – man hat eine Kontaktliste in welche man andere Mojo Nutzer als Kontakte hinzufügen kann.

Da dabei das Jabber Protokoll verwendet wird, können theoretisch auch andere Jabber Server als der Mojo Server verwendet werden – Praktisch scheitert dies aber oftmals an den NAT Beschränkungen der Router Firewalls.

Zurück zu den Kontakten: Trotz des Jabber Protokolls kann man nicht mit den Kontakten chatten sondern kann stattdessen die Musik dieser durchbrowsen, schnell vorhören und dann herunterladen. Dabei werden die heruntergeladenen Titel ordentlich in die eigene iTunes Bibliothek einsortiert und noch dazu in eine Wiedergabeliste mit dem Namen des Mojo Kontakts einsortiert.
Im lokalen Netzwerk ist kein Account bei Mojo bzw. ein alternativer Jabber Account notwendig, da für den Kontakt das Bonjour Protokoll verwendet wird. Andere Mojo Nutzer im Netzwerk erscheinen automatisch in der Kontaktliste.

Mojo ist in einer leicht eingeschränkten Version kostenfrei. In der kostenpflichtigen „pro Version“ sind offenbar mehr Kontakte in der Kontaktliste möglich (Diese Beschränkung hab ich bisher noch nicht bemerkt und ich hab sie auch nicht auf der Homepage gefunden) und es lassen sich eigene Wiedergabelisten mit denen der Kontakte syncronisieren. Die Software gibt es für Mac OS X 10.5 und später sowie für Windows XP oder Vista. Die Windows Version ist jedoch nicht auf dem selben Featurestand wie die Mac Version. Dennoch lässt sich Musik auch zwischen der Windows und der Mac Version austauschen.

Mojo ist nicht für den illegalen Tausch von Musik wie er z.B. in Tauschbörsen passiert gedacht, sondern um nahen Freunden und Verwandten Zugang zur eigenen gekauften oder freien Musik zu ermöglichen, bzw. die eigene Musikbibliothek mit eigenen anderen Computern zu syncronisieren. Das ist meines Wissens in Deutschland weiterhin legal, solange ein Titel nicht zu oft (Ich meine maximal 5x oder 7x) verteilt wird.